AGBs
Allgemeine Verkaufsbedingungen ab 2008

 

1. Lieferung: Unsere Lieferbedingungen erfolgen ausschließlich

aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware durch den Käufer als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Angebote: Unsere Angebote sind hinsichtlich Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist freibleibend.

3. Preise: Unsere Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ab Werk, einschl. Einwegverpackungen. Die Rücknahme/Entsorgung der Einwegverpackungen ist im Preis nicht enthalten. Wir behalten uns vor, für Kleinverpackungen einen Preiszuschlag zu erheben.

4. Zahlung: Gemäß Vereinbarung. Wurden keine Vereinbarungen getroffen, so sind die Rechnungen innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder 30 Tagen netto Kasse zahlbar.

5. Lieferzeiten: Wenn die bestellte Ware vorhanden ist, kann die Lieferung sofort erfolgen. Wenn die Ware produziert werden muss, ist mit einer Lieferzeit von mindestens 14 Tagen zu rechnen, oder nach schriftlicher Absprache.

6. Aufträge: Aufträge bedürfen, falls nicht ohne weiteres Lieferung erfolgt, unserer schriftlichen Bestätigung. Mindestauftragswert € 250,00. Wird dieser Wert nicht erreicht, berechnen wir einen Bearbeitungszuschlag von € 50,00.

7. Eigentumsvorbehalt: Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen jeweils bestehenden Forderungen aus der beiderseitigen Geschäftsbeziehungen einschließlich aller Nebenansprüche ( wie z. B. Zinsen und Scheckspesen, Mahnauslagen ). Schecks gelten erst nach der Einlösung als Zahlung. Bis zur vollen Bezahlung der Forderung ist der Käufer berechtigt, im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung über die Eigentumsvorbehalte zu verfügen. Verpfändungen, Sicherheitsübereignungen oder ähnliche außergewöhnliche Verfügungen über die Eigentumsvorbehalte hat uns der Käufer unverzüglich zu verständigen.

8. Abschluss: Wird bei einem Abschluss die Abschlussmenge nicht innerhalb des für die Abnahme vereinbarten Zeitraums abgerufen, so verliert der Abschluss nach Ablauf der Abschlusszeit seine Wirksamkeit und wir sind berechtigt, die Differenz zwischen der eingeräumten und der für eine Mindestabnahme geltenden Preisstellung für die ausgelieferte Menge nach zu belasten.

9. Kreditverhältnisse: Wir sind auch nach der Erteilung einer Auftragsbestätigung berechtigt, vom Verkauf oder den vereinbarten Zahlungsbedingungen zurückzutreten, wenn uns ungünstige Kreditverhältnisse des Käufers bekannt werden.

10. Wie gehabt: Dieser bei Bestellung vielfach gebrauchte Zusatz kann sich nur auf die Beschaffenheit der Ware, niemals aber auf den Preis beziehen.

11. Höhere Gewalt: Unverschuldete Umstände, wie Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Arbeiter, Brennstoff oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen und sonstige Fälle höherer Gewalt, welche die Herstellung und den Versand behindern, befreien uns für die Dauer der Störung von der Verpflichtung der Lieferung.

12. Versicherung: Alle Waren werden auf Gefahr des Käufers versandt und von uns auf dessen ausdrücklichen Wunsch versichert. Für eingetretene Verluste durch Bruch oder sonstige Schäden kommen wir nicht auf.

13. Beanstandungen: Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eintreffen der Waren und vor deren Verwendung in jedem Falle unter Musterübersendung, geltend gemacht werden. Weist der Käufer die Untauglichkeit der Ware zu der normalen oder vertraglich vorausgesetzten Verwendung oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft nach, so erfolgt im Falle der Haftung unsererseits nach unserer Wahl Ersatzlieferung oder Kaufpreisgutschrift. Andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere wird Haftung für Schäden abgelehnt, die durch Verarbeitung mangelhafter Ware entstanden sind.

14. Erfüllungsort und anzuwendendes Recht: Erfüllungsort ist Pfungstadt, Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Darmstadt. Die Rechtbeziehungen zwischen uns und dem Käufer richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.